Kommunaler Finanzausgleich muss nachgebessert werden

04.11.2014

Die CDU-Ratsfraktion begrüßt den Vorstoß der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs in Schleswig-Holstein bis Ende 2017 auf Eis zu legen und bis dahin den Kommunen und kreisfreien Städten jährlich 36 Mio. € als zusätzliche Konsolidierungshilfe zur Verfügung zu stellen, so der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Stefan Kruber.

Sowohl die in der Anhörung vorgebrachten Bedenken als auch die jüngste von den Koalitionsfraktionen im Landtag eingebrachte Änderung belegen eindeutig, dass der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf keine vernünftige Grundlage für einen zukunftsorientierten kommunalen Finanzausgleich darstellt.
Daher ist es folgerichtig, der Landesregierung die Möglichkeit zu geben, einen neuen tragfähigen Gesetzentwurf zu erstellen, der die verfassungsrechtlichen Bedenken auf Grund der fehlenden Ermittlung des Finanzbedarfs der Kommunen ausräumt.

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 36 Mio. € sind solche, die ohnehin zur Entlastung der kommunalen Haushalte zur Verfügung stehen müssten. Sie entsprechen annähernd dem früheren Zuschuss des Landes an die Kommunen für die Kosten der Grundsicherung. Ziel der Kostenvollübernahme durch den Bund war explizit die Entlastung der kommunalen Haushalte, nicht des Landeshaushaltes. Indem das Land jedoch die Zahlung des Zuschusses eingestellt hat, kommt die Entlastungswirkung ausschließlich beim Land an. Dies widerspricht ausdrücklich dem Willen des Bundesgesetzgebers. Daher sollten diese Mittel im Rahmen einer Aufstockung der Konsolidierungshilfen wieder dem kommunalen Bereich zufließen.

Dies würde insbesondere den kreisfreien Städten mit ihrer finanziell schwierigen Situation helfen, so Kruber abschließend.