Kleingärtnerische Gemeinnützigkeitsprüfung als Wendepunkt:

26.10.2012

Kleingärtnerische Gemeinnützigkeitsprüfung als Wendepunkt: Vertrauensvolle Zusammenarbeit nur durch personellen Neuanfang möglich

Nur ein personeller Neuanfang kann aus Sicht des kleingartenpolitischen Sprechers der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Wolfgang Homeyer, die Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit der Landeshauptstadt Kiel und dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. als Generalpächter städtischer Kleingärten bilden.

Für eine neue Vertrauensbildung ist die lückenlose Aufklärung der von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellten Mängel zwingend notwendig. Persönliche Verfehlungen müssen zum Wohle der Kleingärtnergemeinschaft geklärt werden und bei Erkenntnissen des Vorliegens strafrechtlich relevanter Tatbestände verfolgt werden. Das liegt zunächst im Eigenverantwortungsbereich des Kleingartenverbandes. Gleichwohl muss sich die Landeshauptstadt Kiel eventuell rechtlich angezeigte Schritte vorbehalten. 

Die vom kleingartenpolitischen Sprecher der SPD-Ratsfraktion noch während der Sitzung der Ratsversammlung am 23. August 2012 favorisierte Vorgehensweise des „Gestern gestern sein zu lassen“ ist Makulatur und nicht länger aufrecht zu erhalten.  

Die CDU-Ratsfraktion sagt den Kieler Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern Unterstützung im Prozess der Verbandsneuaufstellung zu und sieht die Kleingärtnergemeinschaft als unverzichtbares Fundament eines zukunftsorientierten Kleingartenwesens. Dafür ist jedoch ein unvorbelasteter Vorstand eine unverzichtbare Voraussetzung. Die kleingärtnerische Gemeinnützigkeitsprüfung muss den Wendepunkt einer Vergangenheit der Intransparenz und Unregelmäßigkeiten darstellen.