
Frage 1: Wie hoch ist der aktuell ermittelte Gesamtbedarf an Wohnraum in Kiel bis zum Jahr 2030 und wie hoch ist der Anteil an benötigtem Sozialwohnraum für den gleichen Zeitraum?
Antwort: In Kiel gibt es aktuell 137.115 Wohneinheiten. Wie sich der Bedarf bis 2030 entwickeln wird, hängt von vielen Faktoren ab und ist schwer vorauszusagen. Der vom Land ermittelte Bedarf an neuem Wohnraum für Kiel beträgt jährlich ca. 1100 Wohneinheiten. Dies beinhaltet den Ersatzbedarf für wegfallenden Wohnraum und den quantitativen Zusatzbedarf. In den nächsten 7 Jahren fallen 2700 Wohneinheiten aus der Belegungsbindung. Das bedeutet, dass wir jährlich durchschnittlich 380 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau benötigen würden, um den Status quo zu halten. In der Wohnungsmarktprognose des Landes bis 2030 wird eine Ersatzquote von 75% empfohlen und ein Nachholen der in den letzten Jahren zu wenig gebauten Sozialwohnungen. Von daher wäre ein jährlicher Zuwachs von ca. 300-400 Wohneinheiten im Sozialen Wohnungsbausegment notwendig.
Frage 2: Wie teilt sich der aktuell ermittelte Bedarf in Eigentums- und Mietbedarfe auf und welche Wohnarten werden jeweils benötigt (EFH, RH; Wohnung)?
Antwort: Die empirischen Untersuchungen der Vergangenheit gingen davon aus, dass ca. 25-35% der Neubauten für Wohnraum im Eigentum benötigt wurden. Tatsächlich bestehen jedoch große Substitutionsbeziehungen zwischen Angeboten von familienfreundlichem, attraktiven Mietwohnungen und Wohneinheiten im Eigentum. Je mehr attraktiver, bezahlbarer Wohnraum zur Miete zur Verfügung steht, desto weniger besteht der Wunsch nach Eigenheimen. Zudem trägt die derzeitige Zinslage und die Kosten im Wohnungsneubau dazu bei, dass immer weniger Menschen sich Eigentum im Neubau leisten können, so dass derzeit landesweit die Neubautätigkeiten von Privatpersonen komplett eingebrochen sind. Die mengenmäßige Abschätzung des Neubaubedarfs für verschiedene Nachfragegruppen gibt es nicht.
Frage 3: Welchen Anteil in % soll die KiWoG bei der Bedarfsdeckung bis zum Jahr 2030 übernehmen und um welchen Wohnraum (Anzahl und Art) soll die KiWoG bis zum Jahr 2030 angewachsen sein?
Antwort: Wie schon in der Begründung zum Beschluss zur Gründung der KiWoG beschrieben, wird angestrebt, dass der Wohnungsbestand der KiWoG auf mindestens 1000 Wohneinheiten anwachsen soll (Drs. 0741/2019), alle Wohneinheiten sind zu 100% mit Mitteln des Sozialen Wohnungsbaus finanziert. Derzeit hat die KiWoG einen Anteil von 28% bei der Inanspruchnahme des Förderbudgets zum Sozialen Wohnungsbau (siehe Drs. 1009/2023). Wie hoch der Wohnungsbestand der KiWoG 2030 sein wird, hängt im Wesentlichen vom Förderbudget des Landes und den Kaufoptionen auf dem Markt ab. Die KiWoG investiert ausschließlich im Segment des Mietwohnungsmarktes.
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