Kleine Anfrage: Stadtbahn (Verlegung von Versorgungsleitungen)

18.07.2024

Frage 1: Wie weit ist die Planung der Erneuerung und Verlegung der Versorgungsleitungen unter den geplanten Stadtbahntrassen fortgeschritten, liegt die Bereitschaft der beteiligten Unternehmen/städtischen Eigenbetrieben (Stadtwerke, Telekom etc.) zur Erneuerung und Verlegung der Versorgungsleitungen vor?

Antwort: Alle Versorgungsträger wurden zur Vorstellung des Stadtbahnprojektes eingeladen. Die Stadtwerke Kiel (SWK) sind auch Teil des Projektteams für die Stadtbahnplanung. Sie werden fortlaufend zu den wöchentlich tagenden Projektteam-sitzungen eingeladen.  Die Versorgungsträger wurden zu den ersten Planungsabschnitten und werden zu den weiteren Planungsabschnitten darüber hinaus jeweils angeschrieben, um ihre Betroffenheit zu prüfen und ggf. schon erste Überlegungen zu Planungen, Erweiterungen und Neubau anstellen zu können. In den Anfragen werden die Lagepläne der Verkehrsanlagen, Lagepläne der technischen Ausrüstung, sowie die vom Gutachter erstellten Konfliktpläne zur Verfügung gestellt. Die Konflikt-pläne stellen dar, in welchen Bereichen Umverlegungen der bestehenden Anlagen erforderlich sind. Je nach Umfang und Qualität der Rückmeldungen kann in dem beauftragten Arbeitspaket „Versorgungsleitungen“ ein Trassenplan erstellt werden, der die unterirdische Infrastruktur im Verkehrsraum ordnet. Die Folgepflicht der Kommunikationsunternehmen ist durch das Telekommunikationsgesetz geregelt. Die Folgepflicht der SWK ist durch die Konzessionsverträge geregelt. Insbesondere mit der SWK ist man derzeit im Kontakt und gründet aktuell eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel, eine gemeinsame Vereinbarung und gemeinsame Arbeitsformen zu entwickeln.

Frage 2: Wie steht es um die Finanzierung der Erneuerung und Verlegung der Versorgungsleitungen unter den geplanten Stadtbahntrassen bzw. haben die verantwortlichen Unternehmen/städtischen Eigenbetriebe (Stadtwerke, Telekom etc.) bereits die erforderlichen finanziellen Mittel zugesagt/eingeplant und gibt es dafür ebenfalls Fördermöglichkeiten oder sind die erforderlichen finanziellen Mittel für Versorgungsleitungen unter den geplanten Stadtbahntrassen von Kürzungen durch Land und Bund betroffen?

Antwort: Bezüglich der Folgepflicht laufen die Prüfungen u.a. mit den SWK als maßgebender Leitungsträger, siehe Antwort zu Frage 1. Die Kosten für die Beseitigung von Konflikten mit der Stadtbahntrasse werden in der in Arbeit befindlichen Kostenschätzung ermittelt. Liegt keine Folgekostenpflicht vor, besteht eine Möglichkeit der anteiligen Finanzierung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes (GVFG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Besteht nach den Konzessionsverträgen eine Folgekostenpflicht, ist die anteilige Förderung nach dem GVFG nicht gegeben. Im weiteren Projektverlauf ist weiterhin eine stetige Abstimmung mit den Leitungsträgern geplant, um finanzielle und technische Fragestellungen abschließend zu klären. Dies ist vor der Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorgesehen.  Im Jahr 2020 wurden die GVFG-Mittel des Bundes auf etwa 665 Mio. Euro pro Jahr verdoppelt. Seit dem Jahr 2021 stellt der Bund jährlich 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Ab 2025 betragen die Bundesfinanzhilfen jährlich 2 Mrd. Euro, die ab 2026 um 1,8 Prozent jährlich fortlaufend steigen. Es handelt sich bei diesen Mitteln um Bundesfinanzhilfen auf Basis einer Gesetzesgrundlage, die insbesondere den Kommunen für Investitionen in den schienengebundenen ÖPNV bereitgestellt werden, also zum Beispiel für den Bau neuer Stadt-, Straßen- oder U-Bahnen

Frage 3: Inwieweit wird seitens der Unternehmen/städtischen Eigenbetriebe das erforderliche Personal für die Planung und Umsetzung der Erneuerung und Verlegung der Versorgungsleitungen bereitgestellt?

Antwort: Für alle Versorgungsträger sind dem Projekt feste Ansprechpartner*innen zugewiesen.