
Die als „Ostseehalle“ erbaute Anlage ist ein Aushängeschild unserer Stadt. Ab dem 1. Juli wird sie den Namen „Wunderino-Arena“ tragen. Damit wirbt Kiel in der öffentlichen Wahrnehmung für ein Online-Casino mit Firmensitz auf Malta. Hierzu frage ich an:
- Könnte die Landeshauptstadt Kiel Kriterien/Rahmenbedingungen für zukünftige Namensvergaben aufstellen, ggf. in welchem Maße oder warum nicht?
- Ist die Landeshauptstadt Kiel verpflichtet, ggf. woraus, auf offiziellen Straßenschildern den jeweils aktuellen Hallennamen zu nennen oder wäre auch eine neutrale Bezeichnung möglich, etwa „Halle/Europaplatz“?
- Hat die Verwaltung angesichts der Bedeutung der Halle für das Stadtmarketing zum Ende der Ära „Sparkassen-Arena“ Verbindung zu den Eigentümern aufgenommen, um etwa über mögliche neue Namensrechtinhaber im Hinblick auf das Ansehen der Stadt zu sprechen?
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