Kleine Anfrage: Kfz-Zulassungsangelegenheiten

16.05.2024

Vorbemerkung: Die Terminvergabe im Bereich der Kfz-Zulassung war in den Monaten März und April eingeschränkt, so dass der ansonsten übliche Bearbeitungsstandard leider nicht gewährleistet werden konnte. Dies war die Folge der arbeitsintensiven Einführung eines neuen und leistungsfähigeren EDV-Fachverfahrens und des Umsetzungsprozesses der neuesten Stufe der digitalen Kfz-Zulassung: i-Kfz 4, die im laufenden Dienstbetrieb ohne Schließungen oder Einschränkung der Öffnungszeiten durchgeführt wurden.

Frage 1: Wie viele Termine für die Kfz-Zulassungsangelegenheiten sind wöchentlich als Ziel geplant, wie viele werden jeweils montags für den o.g. 2-Wochen-Zeitraum freigegeben und zu welcher Uhrzeit sind alle bereitgestellten Termine vergeben? Die Antwort bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Standorte und Anlässe (Neuzulassung, Gebrauchtwagenzulassung, Ummeldung, sonstiges).

Antwort: Die Terminvergabe erfolgt für Kieler*innen als Mix aus Tagesterminen und Langzeitterminen. Zusätzlich werden für Zulassungsdienste, Autohäuser und KfzHändler Anliegen ohne Termin bearbeitet. Die Tagestermine werden jeweils in Abhängigkeit der am Tag anwesenden Mitarbeitenden festgelegt und um 7:30 Uhr zur Buchung für die Kund*innen freigegeben, die Anzahl beträgt rd. 250 bis 400 pro Woche. Die Zahl der Langzeittermine beträgt rd. 180 pro Woche. Zusätzlich werden rd. 150-200 Anliegen für Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler bearbeitet. Eine Aufschlüsselung nach Standorten und Anlässen wird nicht erfasst.

Frage 2: Wie viele Aufrufe zur Terminvergabe über die Homepage werden mit dem Hinweis abgelehnt, „Kein freier Termin verfügbar“? Wenn dies nicht auswertbar ist: Wie viele Fahrzeuge wurden in Kiel in den Jahren 2021 bis 2023 p.a. zugelassen?

Antwort: In den Jahren 2020 – 2022 wurde die nachfolgende Anzahl an Fahrzeugen zugelassen, für 2023 liegt noch keine Statistik vor:
2020: 33.625
2021: 31.721
2022: 27.788.

Frage 3: Ist die Umstellung auf digitale Services bereits abschließend erfolgt? Falls nein, warum noch nicht und falls ja, welche Verbesserungen in der Bereitstellung von Terminen haben sich dadurch ergeben?

Antwort: Die digitalen Dienste der neuesten Verfahrensstufe i-Kfz-4 stehen seit dem 08.05.2024 online zur Verfügung. Welche Auswirkungen dies auf die Nachfrage nach persönlichen Vorortterminen haben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.