
Frage 1: Wie ist grundsätzlich der Verwaltungsablauf, wenn Antragsteller Straßensperrungen beantragen und welche Städtischen Stellen sind für die jeweiligen Beteiligungsschritte verantwortlich?
Antwort: Auf Basis der Planungen des Tiefbauamtes zu den eigenen Maßnahmen und den dem Tiefbauamt bekannten größeren Maßnahmen Dritter und deren Einflüsse auf den öffentlichen Verkehr, finden regelmäßig Abstimmungen zwischen Straßenverkehrsbehörde und Tiefbauamt statt. Nach Abschluss der Planungen und Abstimmungen für jegliche Maßnahmen, die Einfluss auf den öffentlichen Verkehr haben, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen. Dies ist eine Genehmigung, die von der Straßenverkehrsbehörde auf Antrag erteilt wird. Bei der Bearbeitung von Straßensperrungen durch die Straßenverkehrsbehörde, wendet die Straßenverkehrsbehörde eine gemeinsame Fachanwendung mit dem Tiefbauamt (VMS) an, welche automatisch auf Baustellenkonflikte bzw. Konflikte mit Sondernutzungen hinweist (gleicher Ausführungszeitraum im selben Straßenzug usw.) Die Straßenverkehrsbehörde führt eine Übersicht aller Umleitungsstrecken und versieht diese mit unterschiedlichen Nummern, damit zum einen Verkehrsteilnehmende sich besser zurechtfinden und zum anderen Umleitungsstrecken nicht gesperrt bzw. beeinträchtigt werden. Der ÖPNV wird mit der Anordnung informiert, sodass eine Information an die Bürger*innen sichergestellt wird. Weitere Informationen und Hintergründe dazu können der Geschäftlichen Mitteilung ‚Baustellenkoordination und –kommunikation‘ (Drs. 1436/2023) entnommen werden.
Frage 2: Wie stellt die Stadt sowohl bei eigen- als auch bei Fremdvergabe von Straßenbaumaßnahmen sicher, dass rechtzeitig alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger über Straßensperrungen und ÖPNV-Streckenverlegungen informiert werden und welche städtischen Vorgaben gibt es, die die Antragsteller einhalten müssen?
Antwort: In Zusammenhang mit städtischen Baumaßnahmen wird abhängig von Größe, Dauer und Komplexität des jeweiligen Eingriffs in den öffentlichen Straßenraum ein umfangreiches Instrumentarium an Kommunikationsformaten genutzt: - Alle im Hauptverkehrsnetz geplanten Baumaßnahmen werden zu Beginn des Jahres konzentriert in verschiedenen Runden und Formaten, der Selbstverwaltung, der Öffentlichkeit und weiteren Beteiligten vorgestellt. - Umfangreiche Baumaßnahmen, werden durch das Tiefbauamt längere Zeit vor dem geplanten Baustart in einem Informationstermin vorgestellt und erläutert. - Des Weiteren werden die geplanten Baumaßnahmen, die einen Beschluss der Selbstverwaltung erfordern oder von besonderem Interesse für die Öffentlichkeit - 2 - - 2 - sind, in den betroffenen Ortsbeiräten durch Mitarbeiter*innen des Tiefbauamts vorgestellt. - Sobald die verkehrsrechtliche Anordnung für das jeweilige städtische Bauvorhaben vorliegt, werden direkte Anlieger*innen und unmittelbar Betroffene mit einem Informationsschreiben über den konkreten Baustart, die Dauer und die Einschränkungen Informiert. Gleichzeitig erlaubt die verkehrsrechtliche Anordnung das Errichten der Baustellenbeschilderung, die zusätzlich ein Bauvorhaben im öffentlichen Raum ankündigt. Beides kann erst mit Vorliegen der verkehrsrechtlichen Anordnung geschehen, da erst dann die Informationen zuverlässig sind. - Informationen zu den städtischen, mehrtägigen Tiefbaumaßnahmen (aber auch Maßnahmen der Leitungsträger und anderer Dritter mit gravierenden Beeinträchtigungen für den Verkehr) sind auf www.kiel.de/baustellen sowie in den SocialMedia-Kanälen der Landeshauptstadt Kiel und onlind [at] kiel.de verfügbar. Zusätzlich werden Baumaßnahmen von Pressemitteilungen begleitet, wenn diese für eine größere Öffentlichkeit interessant sind. Viele größere städtische Maßnahmen oder gemeinsame Maßnahmen der Stadt mit den Stadtwerken und/oder den Telekommunikationsunternehmen werden zusätzlich bei Bedarf tagesaktuell im Internet und in den Social-Media-Kanälen aktiv begleitet. - Für die städtischen Baumaßnahmen konnte im vergangenen Jahr erstmalig die Stabstelle für Baustellenkommunikation und Wirtschaftskontakte im Tiefbauamt besetzt werden. Weitere Informationen und Hintergründe dazu können der Geschäftlichen Mitteilung ‚Baustellenkoordination und –kommunikation‘ (Drs. 1436/2023) entnommen werden.
Frage 3: Wie und in welchen zeitlichen Abständen überprüft die Stadt, ob eine Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger stattgefunden hat und die Baustelle bzw. die Baustellenabsperrung regelrecht eingerichtet wurde?
Antwort: Durch den strukturierten Arbeitsablauf innerhalb der Verwaltung und mit den unter 2 genannten Vorgaben kann eine Bürgerinformation gesichert durchgeführt werden. Die regelkonforme Baustellenabsperrung wird auf Grundlage der verkehrsrechtlichen Anordnung dem in der Anordnung genannten Verantwortlichen übertragen.
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