
Hinsichtlich des Beschlusses „Bewerbung des Verkehrslandeplatzes Holtenau als Standort für Feuerlöschflugzeuge und Hubschrauber“ (Drs. 0750/2020) frage ich die Verwaltung:
- Wie weit ist die Prüfung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein bezüglich der Eignung des Verkehrslandeplatzes Holtenau als Standort für Feuerlöschflugzeuge und Hubschrauber für den Einsatz in Nordeuropa gediehen?
- In welcher Ratsversammlung ist die Vorlage der Geschäftlichen Mitteilung durch die Verwaltung mit dem Ergebnis der Prüfung vorgesehen?
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