
Frage 1: Ist es richtig, dass die Landeshauptstadt Kiel in Bezug auf die Unterbringung von 540 Flüchtlingen einen positiven Bauvorbescheid zur Nutzungsänderung von Bürogebäuden auf dem Grundstück Speckenbeker Weg 133 erlassen hat?
Antwort: Ja, das trifft zu.
Frage 2: Ist es richtig, dass die Landeshauptstadt Kiel trotz Vorbescheid und zwei anhängigen Klagen vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig das Vorha-ben der Flüchtlingsunterbringung im oben bezeichneten ehemaligen Lan-desbesoldungsamt endgültig und dauerhaft, d.h. auch über den Zeitpunkt des 31.12.2027 hinaus, aufgegeben hat und warum?
Antwort: Es ist richtig, dass dem Vermieter abgesagt wurde, weil keine Einigung zu ange-messenen Konditionen erzielt werden konnte.
Da der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete unvermindert hoch ist, kann niemals ausgeschlossen werden, dass Gebäude/Flächen, die bei vorhergehenden Prüfungen nicht realisiert wurden, in späteren Situationen erneut eingeplant werden müssen.
Frage 3: Gibt es weitere erteilte oder geplante Vorbescheide im Rahmen des § 246 Abs. 10 BauGB in Kiel, und wenn ja, welche?
Antwort: Nein, es gibt keine weiteren Vorbescheide.
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