Kleine Anfrage: Flüchtlingsunterbringung im ehemaligen Bundesvermögensamt

16.05.2024

Frage 1: Wie teuer wird die Herrichtung des Gebäudes des ehemaliges Bundesvermögensamts in der Wik mitsamt der notwendigen Wiederherstellung der Grundversorgung (Wasser, Strom, Gas, etc.) und wer trägt die Kosten?

Antwort: Die Herrichtung des Gebäudes wird ca. 992.000 Euro kosten. Die Erstinstandsetzung- und Erschließungsmaßnahmen werden nach Fertigstellung von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erstattet. Die Kosten für die Küchen (ca.40.000 Euro) sind von der Stadt zu tragen.

Frage 2: Wie hoch wird die Anzahl von untergebrachten Geflüchteten bei voller Auslastung aller Unterbringungen in der Wik sein, und wie steht diese Anzahl im Vergleich zu anderen Stadtteilen?

Antwort: Wik: 1033 Personen, Holtenau:1285 Personen, Schilksee: 144 Personen, Brunswik: 69 Personen, Gaarden: 118 Personen, Elmschenhagen: 59 Personen, Hassee: 34 Personen, Südfriedhof: 55 Personen, Exerzierplatz: 22 Personen, Neumühlen-Dietrichsdorf: 300 Personen

Frage 3: Inwiefern ist die Infrastruktur (Arztpraxen, DaZ-Klassen, ÖPNV, etc.) des Stadtteils Wik ausreichend für die zusätzlichen Menschen und was muss wie ggf. angepasst werden?

Antwort: Um genügend Kita – und Schulplätze vorzuhalten, gibt es rechtzeitige stadtinterne Abstimmungen. Es gibt keinen Hinweis, dass der ÖPNV sich anders aufstellen müsste. Die kassenärztliche Vereinigung hat für die ambulante ärztliche Versorgung den Versorgungsauftrag. Auf Arztpraxen hat die Landeshauptstadt Kiel keinen Einfluss. Im Rahmen der freien Arztwahl stehen grundsätzlich alle Arztpraxen im Stadtgebiet zur Verfügung.