Kieler Nachkriegsarchitektur an der Holstenstraße

12.09.2012

Kieler Nachkriegsarchitektur an der Holstenstraße im Spannungsfeld von Denkmalpflege und Investoreninteressen

Ein kompromissloses Aufeinanderprallen von Entscheidungszuständigkeiten unterschiedlicher Denkmalschutzbehörden und Investoreninteressen würde dem aus städtischer Sicht gebotenen Grundanliegen des Schutzes und der sensiblen Weiterentwicklung von erhaltenswerter Bausubstanz der Kieler Nachkriegsarchitektur mit stadtbildprägendem Charakter einen Bärendienst erweisen. Das gilt nicht nur für noch vorhandene Gebäude an der Holstenstraße, sondern stadtweit, urteilt der baupolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Wolfgang Homeyer.

Bei aktuellen und zukünftig ins Auge gefassten Umnutzungsplänen für die wenigen hochwertigen Beispiele erhaltenswerter Kieler Nachkriegsarchitektur muss der Versuch des Erreichens einvernehmlicher Lösungen, die seitens der Denkmalschutzbehörden und potentieller Investoren mitgetragen werden, im Vordergrund stehen. In diesem Zusammenhang sieht Ratsherr Homeyer als vorderste Aufgabe der Kieler Verwaltung die moderierende Gestaltung von Diskussionsprozessen zwischen Eigentümern, Investoren, Planern sowie baurechtlich prüfender und genehmigender Verwaltung an.

Zur Vermeidung einer latent fortschreitenden Entwicklung baugeschichtlicher Gesichtslosigkeit müssen alle Beteiligten intensive Anstrengungen zur Bewahrung und Entwicklung der das Erscheinungsbild Kiels prägenden Bausubstanz unternehmen und so die Stadtbildpflege gemeinsam in den Fokus stellen. Ein Kettenrasseln rechtlicher Behördenzuständigkeiten ist  beim Versuch, das Beste für die Stadt Kiel zu erreichen, wenig hilfreich und sollte aus Sicht Homeyers hintan gestellt werden.