
Einstimmig wurde im gestrigen Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit der Antrag der CDU-Ratsfraktion beschlossen, die städtische Hundesteuersatzung dahingehend zu ändern, dass anerkannte Therapiehunde und Assistenzhunde, die jeweils zertifizierte Prüfungen abgelegt haben und nachweislich für entsprechende Zwecke eingesetzt werden, von der Steuer befreit werden können, so der stellv. Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Jan Wohlfarth.
Diese Anpassung der Hundesatzsteuer für Kiel ist ein weiterer Schritt, die laut Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen geforderte Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Denn Assistenz- und Therapiehunde erleichtern die Teilhabe der Menschen mit Handicap und ermöglichen ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung, erläutert Ratsherr Wohlfarth.
Insbesondere der Beirat für Menschen mit Behinderung befürwortete diesen wichtigen Antrag, dem sich fast alle demokratischen Fraktionen als Antragsteller anschlossen und über den außerdem noch im Innen- und Umweltausschuss am 03.05.22 und in der Ratsversammlung am 19.05.2022 abgestimmt werden muss.
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