„Gestaltungsoffensive Innenstadt“ – Bürgermeister düpiert mit Beschlussvor-lage die Kieler rot-grüne Rathauskooperation und den SSW
Die unter Federführung des Tiefbauamtes erarbeitete und durch den Kieler Bürger-meister Peter Todeskino (Grüne) zur Sitzung des Bauausschusses am 03. September 2015 vorgelegte Beschlussvorlage „Gestaltungsoffensive Innenstadt“ (Drs. 0514/2015) bescheinigt aus Sicht des baupolitischen Sprechers der CDU-Ratsfraktion Ratsherr Wolfgang Homeyer der rot-grünen Mehrheitskooperation und dem SSW langjähriges Versagen bei der Steuerung der städtebaulichen Gestaltung der Kieler Innenstadt.
Bereits das Rahmenkonzept „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ umschrieb im Jahr 2009 die Bedeutung der Innenstadt zutreffenderweise mit der Aussage „Die Kieler Innenstadt ist im Zusammenspiel mit der Förde der Mittelpunkt, das Herz unserer Landeshauptstadt. Nach Außen prägt sie als Visitenkarte wesentlich das Profil der Stadt. Nach Innen ermöglicht das Zentrum die Identifikation der Bürgerschaft mit ihrer Stadt.“ und ermittelte mit der Feststellung „Die Innenstadt wird aktuell den Ansprüchen an eine vitale Mitte einer Landeshauptstadt nicht gerecht.“ Handlungsbedarf. 6 Jahre danach wird die Notwendigkeit einer Gestaltungsoffensive für die Kieler Innenstadt mit dem identischen Wortlaut einleitend begründet.
Damit bestätigt der Bürgermeister der Rathauskooperation aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und dem SSW langjährige Erfolglosigkeit bei der städtebaulichen Gestaltung der Kieler Innenstadt und versucht durch die Vorlage zukünftig gesamtstädtisch geltender Richtlinien für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen den sich steigernden Negativtrend zu stoppen. Für bestimmte Erlaubniserteilungen durch das Stadtplanungsamt sollen Regelungen eines Gestaltungshandbuches „Öffentlicher Raum“ Innenstadt maßgeblich werden. Regelungen für die Schutzzonen 1 und 2 sollen den Anforderungen der Gestaltungsoffensive Innenstadt entsprechen.
Die CDU-Ratsfraktion bewertet die vorgeschlagenen Geltungsbereiche der Schutzzonen der Richtlinien und insbesondere den Inhalt des Gestaltungshandbuches äußerst kritisch.
In die Schutzzone 1 müssen zusätzlich die innenstadtprägenden und z. T. historisch sensiblen Bereiche der Holstenbrücke, des Bootshafens und der Schloßstraße aufgenommen werden. Die Schutzzone 2 muss durch das Gebiet des Exerzierplatzes ergänzt werden.
Der Inhalt des Gestaltungshandbuches bedarf der grundsätzlichen Überarbeitung. Bewertungen wie „Kaufkraftschwund“ und „Attraktivitätsverlust“ zeichnen ein Negativbild der Kieler Innenstadt, das in Veröffentlichungen der Stadt fehl am Platz ist.
Am Beispiel der Regelungen für Freisitzanlagen ist ablesbar wie unverbindlich die Vorgaben gefasst sind. „Es sind hochwertige Materialien zu verwenden.“ oder „Heizpilze oder Heizstrahler sind nicht erwünscht.“ sind Steilvorlagen für ein Scheitern gestalterischer Einflussnahme des Stadtplanungsamtes. Was ist „hochwertig“, welche Wirkungskraft entfaltet „nicht erwünscht“? Und wie soll das alles vor Ort kontrolliert werden?
Bei der Beurteilung, dass die Verwendung von Kunststoffmöbeln als Mobiliar für Freisitzanlagen der Erzeugung eines hochwertigen Eindrucks entgegensteht, ist es offenbar mit dem Verfasser der Begründung durchgegangen. Selbstverständlich gibt es Hersteller, die gutgestaltete Kunststoffprodukte, die einem hochwertigen Designanspruch genügen und z. B. als „Loungesets“ echte Hingucker sind.
Die CDU-Ratsfraktion unterstützt grundsätzlich die Bemühungen der Verwaltung, die Kieler Innenstadt städtebaulich noch attraktiver zu gestalten. Ein Schlechtreden des aktuellen Erscheinungsbildes lehnen wir jedoch entschieden ab.
Ratsherr Homeyer fordert den Bürgermeister auf, die Beschlussvorlage zurückzuziehen und zu überarbeiten. Wenn sich der Bürgermeister schon als „Aufräumer der Innenstadt“ betätigen möchte, dann kann dieses nur auf der Grundlage aussagekräftiger und eindeutiger Richtlinien passieren.
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