Gerechte Besoldung

06.05.2013

Zum Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst erklärt der stellv. Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Robert Vollborn:

Der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst ist im konstruktiven Zusammenwirken von Gewerkschaften und Arbeitgebern zustande gekommen. Seine Wirkung geht dabei über den vordergründig hauptsächlichen Zweck hinaus, die Bezüge der Beamten zu erhöhen. Denn dieser Erfolg schafft vor allem auch eine Grundlage für vertrauensvolle Verlässlichkeit, die nicht enttäuscht werden darf, so sollte man meinen.

Die CDU-Ratsfraktion hat kein Verständnis dafür, dass sich nun genau dieses Risiko verwirklichen kann, wenn die Landesregierung den Tarifabschluss entgegen der nach guter Sitte bestehenden Erwartungen nicht auf die Beamten der Kommunen überträgt. Sie beantragt daher im Innen- und Umweltausschuss (7. Mai), die Landesregierung durch die LH Kiel zu diesem Schritt der Gleichbehandlung aufzufordern.

Durch die teilweise Nichtübertragung entstehen erhebliche Nachteile. Vertrauen wird enttäuscht, das innerbetriebliche Gefüge zwischen Angestellten und Beamten sowie innerhalb der verschiedenen Lohngruppen der Beamtenschaft gestört. Das Land Schleswig-Holstein und seine Kommunen geraten beim Wettbewerb um die „besten Köpfe“ ins Hintertreffen und verlieren gegenüber anderen öffentlichen Arbeitgebern sowie gegenüber der Privatwirtschaft an Attraktivität, wenn die Anpassung der Bezüge ausbleibt.

Die finanziellen Mehraufwendungen, die für eine Übertragung des Tarifabschlusses erforderlich sind, müssen durch Sparanstrengungen in anderen Bereichen kompensiert werden, sofern sie nicht ohnedies im Rahmen der Vorplanungen für die Tarifverhandlungen in den öffentlichen Haushalten abgebildet sind. Der Schaden, den ein Vertrauensbruch zu Lasten der Beamtinnen und Beamten für die öffentlichen Arbeitgeber bedeuten würde, wöge gegenüber diesen Mehraufwendungen erheblich schwerer.