Einsicht oder Kontrollen für Hundehalter gefordert

25.02.2021

Die überwiegende Mehrzahl der Kieler Hundehalter verhält sich regelkonform. Leider ist es wie in anderen Lebensbereichen auch, dass das Fehlverhalten Weniger oftmals auf alle zurückfällt, so der Vorsitzende und ordnungspolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Rainer Kreutz.

Die rechtliche Regelung in Schleswig-Holstein, dass "Halter, deren Hund als gefährlich eingestuft wurde", "eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund ablegen (müssen), um diesen weiterhin halten zu dürfen" (vgl. https://www.schleswig-Holstein.de/Hundehaltung) ist fachlich richtig. Sie kann aber nur ihre rechtliche Wirkung entfalten, wenn die zuständigen Ordnungsbehörden entsprechenden Anzeigen zeitnah nachgehen und Maßnahmen einleiten.

Neben einer konsequenten Ausschöpfung rechtlicher Folgen bis hin zur Abgabe des Hundes, wäre als Sofortmaßnahme zu erwarten, dass temporäre Schwerpunktkontrollen in den betroffenen Bereichen durch den KOD durchgeführt werden. Das ist auf Grund der dünnen Personaldecke und der Aufgabenvielfalt des kommunalen Ordnungsdienstes nicht in jedem Fall umsetzbar. Dennoch sollte nach dem Vorfall im Werftpark in Gaarden hier ein erster Kontrollschwerpunkt gesetzt werden.

In diesem Zusammenhang zeigt sich einmal mehr, dass die CDU-Anträge der vergangenen Haushaltsberatungen, den kommunalen Ordnungsdienst personell aufzustocken, richtig waren, so Ratsherr Kreutz abschließend.