Einrichtung eines Sonderausschusses - Dringlichkeitsantrag zur Ratsversammlung am 22. August 2013
Dringlichkeitsantrag:
Die Ratsversammlung richtet anlässlich der Eilentscheidung der Oberbürgermeisterin (Drs. 0538/2013, TOP 1.2 der Nichtöffentlichen Sitzung der Ratsversammlung am 22.08.2013) einen Sonderausschuss „Prüfung des Steuerfalls, Finanzverwaltung und Vollstreckung von Forderungen, insbesondere Steuerschulden“ ein. Dieser besteht aus 13 Mitgliedern und wird nach Sainte-Laguë besetzt. Den Vorsitz übernimmt der Stadtpräsident.
Der Ausschuss hat den Auftrag, den o.g. Steuerfall, die Funktionsfähigkeit der Finanzverwaltung der Landeshauptstadt Kiel und die Effizienz der Durchsetzung von Forderungen, insbesondere bezogen auf Steuerschulden, konkret bezogen auf diesen Fall und allgemein zu überprüfen und ggf. geeignete Änderungen vorzuschlagen. Darüber hinaus sind die Verantwortlichkeiten für die Entscheidung in genanntem Steuerfall zu klären und geeignete Maßnahmen zu prüfen, wie ein finanzieller Schaden für die Stadt in diesem konkreten Fall und in Zukunft verhindert werden kann. Daneben ist zu klären, auf welcher Basis die Oberbürgermeisterin hier eine Eilentscheidung getroffen hat und ob die Rechte des Rates hier verletzt wurden.
Der Ausschuss ist berechtigt, sich der Hilfe und des Rates Dritter, insbesondere der Finanzverwaltung des Landes und steuerrechtlichen Sachverstandes, zu bedienen.
Begründung:
O.g. Steuerfall wirft erhebliche Zweifel daran auf, dass die Stadt in der Lage ist, komplexe Steuersachverhalte adäquat zu bearbeiten. Auch wirft der Sachverhalt Fragen bezüglich der Qualifikation des Kämmerers und der Oberbürgermeisterin auf, die Angelegenheiten der Stadt verantwortlich zu regeln. Der Landeshauptstadt Kiel ist hier vermutlich ein Schaden im Gegenwert einer großen Sporthalle entstanden, weil eine Entscheidung ohne Rechtsgrundlage, ohne Begründung und ohne Beiziehung von Sachverstand trotz Hinweis des RPA einfach so getroffen wurde. Da die Gemeindeordnung keinen Untersuchungsausschuss vorsieht, ist die Einrichtung eines Sonderausschusses mit entsprechendem Untersuchungsauftrag geboten.
gez. Ratsherr Stefan Kruber
f.d.R.
Empfehlen Sie uns!