
Zum sozialen Wohnungsbau an der Hörn erklärt der stellv. Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Florian Weigel.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage (Drs.1049/2021) stellt sich heraus, dass im Sanierungsbereich Hörn weniger sozialer Wohnungsbau entsteht, als vorab von den politisch Verantwortlichen angekündigt. Es entstehen nur etwa 15% Sozialwohnungen. Es wurde aber eine Quote von 30% angestrebt.*
Die rot-grüne Kooperation und die Verwaltungsspitze sprechen immer von mehr sozialem Wohnungsbau. Wenn es an die Umsetzung geht, sieht es in der Realität jedoch anders aus: Bei den im Bau befindlichen oder geplanten Wohnungen (ca. 1500 Wohneinheiten) an der Hörn wird nur ein Anteil von 15% sozial geförderter Wohnungsbau (221 Wohnungen) realisiert. Dabei steht im Sanierungsrahmenplan Kiel-Hörnbereich, dass ein Anteil von 30% sozialem Wohnungsbau angestrebt wird. Diese Quote wird in der Realität nur zur Hälfte erfüllt. Die Stadt verabschiedet sich hier heimlich von ihrer eigenen Vorgabe.
Die SPD auf Landesebene möchte jedes Jahr 10.000 Wohnungen bauen, davon 30% Sozialwohnungen. Da, wo die SPD aber mitbestimmen kann, kann sie ihre eigenen Vorgaben nicht erfüllen. Realität und Anspruch der Kooperation klaffen in Kiel also weit auseinander.
Die Stadt Kiel ist in der Pflicht, in den Verhandlungen mit Investoren stärker darauf zu bestehen, mehr sozialen Wohnungsbau zu realisieren und hierbei härter zu verhandeln. Das Ergebnis von nur 15% Sozialwohnungen an der Hörn ist mangelhaft!
Als CDU-Ratsfraktion hätten wir uns eine gute soziale Durchmischung im Hörngebiet gewünscht. Wir hätten uns mehr sozialen Wohnungsbau, freifinanzierte Mietwohnungen und Eigentumswohnungen in einem guten Verhältnis zueinander gewünscht. Etwa je zu einem Drittel. Jetzt zeichnet sich ab, dass überwiegend höherpreisige Mietwohnungen entstehen und die Quote von Sozialwohnungen bei weitem nicht erfüllt wird. Das ist ein schlechtes Zeichen für Menschen, die in Kiel eine bezahlbare Wohnung suchen.
* Der Sanierungsrahmenplan Kiel – Hörnbereich gibt zum Wohnungsbau folgende Ziele vor:
„Zu diesem Zweck soll bei der Errichtung von Gebäuden mit Misch- oder Wohnnutzung ein Anteil von 30 % sozial geförderter Wohnraum realisiert werden.“ S.22 des Sanierungsrahmenplans Kiel-Hörnbereich, Drucksache 0217/2019
„Grundsätzlich soll sich der Zielwert je Bauvorhaben (wobei sich ein Bauvorhaben auch über mehrere Grundstücke erstrecken kann) dabei an der stadtweiten Vorgabe von 30 %, gemessen an der insgesamt im Zuge des Bauvorhabens errichteten Wohnfläche orientieren.“ S. 26 Sanierungsrahmenplan Kiel-Hörnbereich, Drucksache 0217/2019
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