Aktion „Schilderwald durchforsten“ in Abständen durchaus sinnvoll

10.05.2016

Bereits der Gesetzgeber hat in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften den Grundsatz vorgegeben, dass örtliche Anordnungen für Verkehrszeichen maximal dort getroffen werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Dadurch sollte einer Ausuferung des Schilderwaldes bereits Einhalt geboten sein.

Gleichwohl kann es z.B. durch Änderungen der Verkehrslage, der Verkehrsführung, Bautätigkeiten oder Einrichtung neuer Tempo 30-Zonen dazu kommen, dass Verkehrszeichen überflüssig werden, versetzt, erneuert oder ausgetauscht werden müssen. Daher kann eine Aktion „Schilderwald durchforsten“ in Abständen durchaus sinnvoll sein. Dabei müssen aber Aufwand und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Aber ein ausufernder Schilderwald ist nicht das vordringliche Problem in Kiel, so der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Stefan Kruber.